Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO
Anwendungsbereich
Diese Vorschriften betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in Deutschland. Sie gelten sowohl bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Nutzer in Deutschland als auch bei der Analyse ihres Verhaltens, unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt.
Erfasst werden sowohl elektronische Datensätze als auch strukturierte Aufzeichnungen in Papierform.
Verarbeitungen, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, fallen nicht unter diese Regelung.
Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung folgender Anforderungen:
Rechtmäßigkeit, Transparenz und faire Verarbeitung
Verarbeitung nur für klar definierte Zwecke
Beschränkung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung deren Richtigkeit
Speicherung nur für einen begrenzten Zeitraum
Schutz der Integrität und Vertraulichkeit zur Vermeidung unbefugten Zugriffs oder Offenlegung
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können folgende Rechte ausüben:
Recht auf Information, Auskunft und Berichtigung
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch
Recht auf Datenübertragbarkeit
Widerruf einer erteilten Einwilligung
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Pflichten von Auftragsverarbeitern
Drittanbieter, beispielsweise in den Bereichen Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen vorzunehmen
Geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen
Bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen unterstützend mitzuwirken
Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden
Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Soweit erforderlich, eine verantwortliche Person für Datenschutz zu benennen und Meldungen an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde (BfDI) vorzunehmen
Datenübermittlung in Drittstaaten
Bei Übertragungen personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erfolgen:
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Abschluss von Standardvertragsklauseln (SCC)
Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist befugt, Prüfungen durchzuführen sowie nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen.
Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, wobei der jeweils höhere Betrag maßgeblich ist.
Datenschutzverpflichtung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter dem Ziel, den betroffenen Personen Kontrolle über ihre Informationen zu ermöglichen.
Die Abläufe werden nachvollziehbar und transparent gestaltet.
Geeignete Maßnahmen werden eingesetzt, um Risiken für die Privatsphäre zu reduzieren und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.